Corona-News-Blog: Zweiertraining wieder erlaubt

Update 14.11. [Änderung Zweiertraining]

Liebe Tennisfreunde,

Der LSB Sachsen hat in Rücksprache mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie dem Sächsischen Staatsministerium des Innern einige Auslegungen der Corona-Schutzverordnung (u.a. zum organisierten Training) noch einmal präzisiert. Zweiertraining ist demnach auch gestattet.

Unter diesen neuen Voraussetzungen hat der Vorstand folgende ab 14.11.2020 geltende Festlegungen getroffen:

  • Die Tennishalle Hepkestraße wird für das Tennisspielen allein oder zu zweit geöffnet. Ob Personen aus dem gleichen Hausstand stammen, ist dabei unerheblich.
  • Es ist lediglich Tennis als Einzelspiel erlaubt, es dürfen sich maximal 2 Personen auf dem Platz aufhalten.
  • Das Tennistraining mit Trainern der Tennisschule bzw. des Leistungsbereichs kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab 14.11.2020 sowohl als Einzel- als auch als Zweiertraining stattfinden. Anderes Gruppentraining ist nicht erlaubt.
  • Das gilt auch für Training in Pappritz oder Pirna.
  • Das Tennistraining der Schneider + Partner - Stipendiaten kann auf Grund der neuen Regeln auch als Zweiertraining stattfinden.
  • Konditions- bzw. Athletiktraining in Räumlichkeiten ist weiterhin nicht gestattet.
  • Die Duschen und Umkleiden können unter Beachtung der Hygienevorschriften (Hausordnung vom 02.11.2020) benutzt werden. Es wird aber, wenn möglich und gesundheitlich sinnvoll, empfohlen, die Tennishalle bereits in Sportkleidung zu betreten bzw. danach wieder zu verlassen.
  • Gemäß §5 Absatz 6 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 sind personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben. Dazu sind die bereits seit 22.10.2020 bekannten Datenblätter am Empfang auszufüllen.
  • Der Zutritt zur Tennishalle ist außer für Funktionäre, Personal und Trainer nur zum Tennisspielen mit dazugehörigem Umziehen gestattet. Der Zeitraum sollte dabei die Spielzeit nur unwesentlich überschreiten.
  • Der Aufenthalt im Bistro zum Zuschauen, zum Bringen oder Abholen von Tennisspielern oder zur Einnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Die Hausordnung vom 02.11.2020, vor Allem das Tragen der Mund-Nasenbedeckung vom Eingang bis zur Spielerbank und nach dem Tennisspielen wieder zurück ist einzuhalten.

Tennis genießt als Individualsportart in der Halle ein besonderes Privileg im Vergleich zu vielen anderen Sportarten, deshalb steht unser Sport auch in besonderem Fokus. Eine Verschärfung der Regelungen, wie in Bayern mit einem Hallenverbot bereits praktiziert, wollen wir als Verein und auch der Verband unbedingt vermeiden, aber das geht nur, wenn die komplette sächsische Tennisgemeinschaft die gesetzlichen Festlegungen einhält.

Da in den Abendstunden kein Aufsichtspersonal die Einhaltung der zuvor beschriebenen Bedingungen kontrollieren kann, appellieren wir hiermit eindringlich an alle sich an die Gebote zu halten. Sollten Verantwortliche des Vereins oder städtische Behörden Verstöße gegen das Gebot nur zu zweit zu spielen, feststellen, wird die fristlose Kündigung des Hallenabonnements ausgesprochen und das Recht auf bevorzugte Buchung für die nächste Wintersaison aberkannt. Für die Wintersaison 2020/21 wird ein Hausverbot ausgesprochen. Bitte bleiben Sie vernünftig und lassen Sie uns gemeinsam die verbliebenen Möglichkeiten nutzen!

Bleiben Sie Gesund!

Vorstand des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

Update 09.11. [Änderung SuP-Stipendium]

Liebe Tennisfreunde,

Aufgrund verschiedener Interpretationen, Deutungen und Auslegungen zur Individualsportart Tennis hat das zuständige Ministerium (SMS) und der LSB Sachsen folgende Erklärung zum Tennis abgegeben.

Tennis wird, ebenso wie andere Rückschlagspiele, nur dann als Individualsportart im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 der Verordnung angesehen, wenn die konkrete Form der Betreibung (Disziplin) von maximal 2 Personen ausgeübt wird. Aus diesem Grund sind Tennis-Doppel keine Individualsportart im Sinne dieser Vorschrift.

Somit ist kein Doppel möglich, auch wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen. Auch Gruppentraining ist nicht erlaubt.

Unter diesen neuen Voraussetzungen hat der Vorstand folgende ab 09.11.2020 geltende Festlegungen getroffen:

  • Die Tennishalle Hepkestraße wird für das Tennisspielen allein oder zu zweit geöffnet. Ob Personen aus dem gleichen Hausstand stammen, ist dabei unerheblich.
  • Es ist lediglich Tennis als Einzelspiel erlaubt, es dürfen sich maximal 2 Personen auf dem Platz aufhalten.
  • Das Tennistraining mit Trainern der Tennisschule bzw. des Leistungsbereichs kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab 09.11.2020 auch nur noch als Einzeltraining stattfinden. Gruppentraining ist nicht erlaubt.
  • Das gilt auch für Training in Pappritz oder Pirna.
  • Das Tennistraining der Schneider + Partner - Stipendiaten kann auf Grund der neuen Regeln derzeit auch nur als Einzeltraining stattfinden.
  • Konditions- bzw. Athletiktraining in Räumlichkeiten ist weiterhin nicht gestattet.
  • Die Duschen und Umkleiden können unter Beachtung der Hygienevorschriften (Hausordnung vom 02.11.2020) benutzt werden. Es wird aber, wenn möglich und gesundheitlich sinnvoll, empfohlen, die Tennishalle bereits in Sportkleidung zu betreten bzw. danach wieder zu verlassen.
  • Gemäß §5 Absatz 6 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 sind personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben. Dazu sind die bereits seit 22.10.2020 bekannten Datenblätter am Empfang auszufüllen.
  • Der Zutritt zur Tennishalle ist außer für Funktionäre, Personal und Trainer nur zum Tennisspielen mit dazugehörigem Umziehen gestattet. Der Zeitraum sollte dabei die Spielzeit nur unwesentlich überschreiten.
  • Der Aufenthalt im Bistro zum Zuschauen, zum Bringen oder Abholen von Tennisspielern oder zur Einnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Die Hausordnung vom 02.11.2020, vor Allem das Tragen der Mund-Nasenbedeckung vom Eingang bis zur Spielerbank und nach dem Tennisspielen wieder zurück ist einzuhalten.

Tennis genießt als Individualsportart in der Halle ein besonderes Privileg im Vergleich zu vielen anderen Sportarten, deshalb steht unser Sport auch in besonderem Fokus. Eine Verschärfung der Regelungen, wie in anderen Bundesländern bereits praktiziert, wollen wir als Verein und auch der Verband unbedingt vermeiden, aber das geht nur, wenn die komplette sächsische Tennisgemeinschaft die gesetzlichen Festlegungen einhält.

Da in den Abendstunden kein Aufsichtspersonal die Einhaltung der zuvor beschriebenen Bedingungen kontrollieren kann, appellieren wir hiermit eindringlich an alle sich an die Gebote zu halten. Sollten Verantwortliche des Vereins oder städtische Behörden Verstöße gegen das Gebot nur zu zweit zu spielen, feststellen, wird die fristlose Kündigung des Hallenabonnements ausgesprochen und das Recht auf bevorzugte Buchung für die nächste Wintersaison aberkannt. Für die Wintersaison 2020/21 wird ein Hausverbot ausgesprochen. Bitte bleiben Sie vernünftig und lassen Sie uns gemeinsam die verbliebenen Möglichkeiten nutzen!

Bleiben Sie Gesund!

Vorstand des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

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Update 04.11.

Dresden, 04.11.2020

Liebe Tennisfreunde,

in Ergänzung unserer Information haben wir nunmehr schriftlich vom Ministerium die Bestätigung erhalten, dass unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln das organisierte Training für maximal 4 Spieler plus Trainer pro Platz zulässig ist.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Vorstand folgende fett gekennzeichnete Änderungen zu den Festlegungen vom 01. bzw. 03.November 2020 getroffen:

  • Die Tennishalle Hepkestraße wird ab 03.11.2020 wieder für das Tennisspielen allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand geöffnet.
  • Das Tennistraining mit Trainern der Tennisschule bzw. des Leistungsbereichs kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ebenfalls ab 04.11.2020 mit maximal 4 Tennisschülern und einem Trainer stattfinden, auch in Pappritz oder Pirna.
  • Das Tennistraining der Schneider+Partner Stipendiaten findet planmäßig in der Sporthalle Waldpark statt.
  • Konditions- bzw. Athletiktraining in Räumlichkeiten ist nicht gestattet.
  • Die Duschen und Umkleiden können unter Beachtung der Hygienevorschriften (siehe Hausordnung vom 02.11.2020) benutzt werden. Es wird aber, wenn möglich und gesundheitlich sinnvoll, empfohlen, die Tennishalle bereits in Sportkleidung zu betreten bzw. danach wieder zu verlassen.
  • Gemäß §5 Absatz 6 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 sind personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben. Dazu sind die bereits seit 22.10.2020 bekannten Datenblätter am Empfang auszufüllen. An einer technischen Lösung zur Registrierung über unsere Mitgliedskarten wird gearbeitet.
  • Der Zutritt zur Tennishalle ist außer für Funktionäre, Personal und Trainer nur zum Tennisspielen mit dazugehörigem Umziehen gestattet. Der Zeitraum sollte dabei die Spielzeit nur unwesentlich überschreiten.
  • Der Aufenthalt im Bistro zum Zuschauen, zum Bringen oder Abholen von Tennisspielern oder zur Einnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Die Hausordnung vom 02.11.2020, vor Allem das Tragen der Mund-Nasenbedeckung vom Eingang bis zur Spielerbank und nach dem Tennisspielen wieder zurück ist einzuhalten.

Mit allen Tennisschülern, für die sich auf Grund der Festlegungen Änderungen ergeben, wird sich der zuständige Trainer in Verbindung setzen. Sollte sich niemand mit Ihnen in Verbindung setzen, bleibt der bis Ende Oktober gültige Tennistrainingsplan aktiv.

Bitte sehen Sie diesbezüglich von persönlichen Nachfragen beim Trainer oder in der Geschäftsstelle ab, die Anzahl der Nachfragen würde die betreffenden Personen überfordern!

Diejenigen, welche mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten ein Abonnement zum Zwecke des Doppelspielens abgeschlossen haben, bitten wir zu prüfen, inwiefern mit Hilfe eines Rotationssystems jeder Spieler zum Einzel-Spielen eingeteilt werden kann. Sollten alle Teilnehmer eines Abonnements kein Einzel spielen können, bitten wir um Rücksprache in der Geschäftsstelle. Wir werden im Laufe oder nach Abschluss der Wintersaison eine Lösung dafür finden.

Da in den Abendstunden kein Aufsichtspersonal die Einhaltung der zuvor beschriebenen Bedingungen kontrollieren kann, appellieren wir hiermit eindringlich an alle sich an die Gebote zu halten. Sollten Verantwortliche des Vereins oder städtische Behörden Verstöße gegen das Gebot nur zu zweit oder im eigenen Hausstand zu spielen, feststellen, wird die fristlose Kündigung des Hallenabonnements ausgesprochen und das Recht auf bevorzugte Buchung für die nächste Wintersaison aberkannt. Für die Wintersaison 2020/21 wird ein Hausverbot ausgesprochen. Bitte bleiben Sie vernünftig und lassen Sie uns gemeinsam die verbliebenen Möglichkeiten nutzen!

Der Sächsische Tennisverband hat alle Punktspiele bis einschließlich 30.11. abgesagt. Die Ansetzungen werden zum gegebenen Zeitpunkt neu terminiert. Die Durchführung von Turnieren ist zugelassen, dass Doppelspielen allerdings generell nicht.

Bleiben Sie gesund!

Vorstand des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

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Dresden, 03.11.2020

Liebe Tennisfreunde,

gemäß der am 2.November veröffentlichten Erläuterungen bezgl. des Begriffes Individualsport im Zusammenhang mit §4 Absatz 6 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 ist zumindest soweit geklärt, das Tennis als Individualsportart im Sinne der Verordnung gemeint ist. Die Ausnahme vom allgemeinen Amateursportverbot gilt somit für die Ausübung allein (Aufschlagtraining…), zu zweit (Einzel bzw. Einzeltraining) oder im eigenen Hausstand (Doppel innerhalb der Familie). Inwiefern sich die Nichtgültigkeit des Verbotes für das organisierten Training und die Sportwettkämpfe ohne Publikum nur auf das Betreiben an sich oder auch auf die personelle Einschränkung (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bezieht, geht aus der bisherigen Erläuterung leider nicht hervor.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Vorstand folgende Änderungen zu den Festlegungen vom 01.November 2020 getroffen:

  • Die Tennishalle Hepkestraße wird ab 03.11.2020 wieder für das Tennisspielen allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand geöffnet.
  • Das Tennistraining mit Trainern der Tennisschule bzw. des Leistungsbereichs kann ebenfalls ab 03.11.2020 als Einzeltraining (1 Trainer + 1Schüler) oder Sparring (2 Spieler) stattfinden, auch in Pappritz oder Pirna.
  • Die Duschen und Umkleiden können unter Beachtung der Hygienevorschriften (siehe Hausordnung vom 02.11.2020) benutzt werden. Es wird aber, wenn möglich und gesundheitlich sinnvoll, empfohlen, die Tennishalle bereits in Sportkleidung zu betreten bzw. danach wieder zu verlassen.
  • Gemäß §5 Absatz 6 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 sind personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben. Dazu sind die bereits seit 22.10.2020 bekannten Datenblätter am Empfang auszufüllen. An einer technischen Lösung zur Registrierung über unsere Mitgliedskarten wird gearbeitet.
  • Der Zutritt zur Tennishalle ist außer für Funktionäre, Personal und Trainer nur zum Tennisspielen mit dazugehörigem Umziehen gestattet. Der Zeitraum sollte dabei die Spielzeit nur unwesentlich überschreiten.
  • Der Aufenthalt im Bistro zum Zuschauen, zum Bringen oder Abholen von Tennisspielern oder zur Einnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Die Hausordnung vom 02.11.2020, vor Allem das Tragen der Mund-Nasenbedeckung vom Eingang bis zur Spielerbank und nach dem Tennisspielen wieder zurück ist einzuhalten.

Diejenigen, welche mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten ein Abonnement zum Zwecke des Doppelspielens abgeschlossen haben, bitten wir zu prüfen, inwiefern mit Hilfe eines Rotationssystems jeder Spieler zum Einzel-Spielen eingeteilt werden kann. Sollten alle Teilnehmer eines Abonnements kein Einzel spielen können, bitten wir um Rücksprache in der Geschäftsstelle. Wir werden im Laufe oder nach Abschluss der Wintersaison eine Lösung dafür finden.

Da in den Abendstunden kein Aufsichtspersonal die Einhaltung der zuvor beschriebenen Bedingungen kontrollieren kann, appellieren wir hiermit eindringlich an alle sich an die Gebote zu halten. Sollten Verantwortliche des Vereins oder städtische Behörden Verstöße gegen das Gebot nur zu zweit oder im eigenen Hausstand zu spielen, feststellen, wird die fristlose Kündigung des Hallenabonnements ausgesprochen und das Recht auf bevorzugte Buchung für die nächste Wintersaison aberkannt. Für die Wintersaison 2020/21 wird ein Hausverbot ausgesprochen. Bitte bleiben Sie vernünftig und lassen Sie uns gemeinsam die verbliebenen Möglichkeiten nutzen!

Wir werden in den nächsten Tagen mit den Behörden und dem Tennisverband versuchen, die weiteren Themen wie Training mit mehreren Personen und Wettkämpfe ohne Publikum inhaltlich zu klären und informieren Sie dann zeitnah über neue Beschlüsse.

Die neue Hausordnung findet sich hier.

Bleiben Sie gesund!

Vorstand des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

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Liebe Tennisfreunde,

der Freistaat Sachsen hat am 30.10.2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche ab dem 02.11. bis einschließlich 30.11. gelten soll. In dieser Verordnung wird recht allgemein beschrieben, dass Freizeitsport für diesen Zeitraum mit Ausnahmen verboten wird. Die beschriebenen Ausnahmen sind dabei in Bezug auf unseren Tennissport nicht eindeutig genug beschrieben, so dass der Vorstand des TC diesbezüglich noch Klärungsbedarf mit der Behörde sieht. Dies soll so schnell als möglich geschehen.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Vorstand folgende Festlegungen getroffen:

  • Die Open-Air Saison 2020 auf der Tennisanlage Waldpark Blasewitz ist mit Beginn des 02.11.2020 beendet.
  • Die Sporthalle im Waldpark wird bis auf Weiteres geschlossen.
  • Die Tennishalle Hepkestraße wird ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.
  • Das Tennistraining mit Trainern der Tennisschule bzw. des Leistungsbereichs findet mindestens bis 08.11. nicht statt, auch nicht in Pappritz oder Pirna.
  • Das Athletiktraining ist bis auf Weiteres abgesagt.

Sobald die konkreten sächsischen Bedingungen für den Tennissport bekannt sind, werden wir diese umsetzen. Das Training mit Trainer wird in der bisher eingeteilten Art und Weise jedoch nicht stattfinden können und muss entsprechend der dann neuen Vorgaben umgeplant werden. Der neue Plan könnte frühestens am 09.11. umgesetzt werden.

Bezüglich möglicher Einschränkungen von Abonnements wird der Vorstand nach Kenntnis der tennisspezifischen Corona-Regeln über adäquate Ersatzmöglichkeiten beraten und diese kommunizieren.

Der Sächsische Tennisverband hat bis einschließlich 08.11. alle Punktspiele und Turniere abgesagt und sein Leistungszentrum in Leipzig geschlossen. Aktuelle Informationen diesbezüglich sollen bis 6.11. unter stv-tennis.de bekannt gegeben werden.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

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