Tennishalle öffnet unter Auflagen wieder

Liebe Mitglieder,

die sächsische Staatsregierung hat eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten an diesem Freitag, 14. Januar, in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig. Ergänzend zu bisherigen Regelungen wird die 2Gplus-Regel unter anderem für Innensportanlagen verpflichtend eingeführt.

Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

 - geboosterte Personen,

- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,

- Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,

- Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können

- vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

 

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.

Wie bei 2G und 3G auch, sind die Betreiber der Einrichtungen und Angebote, also der TCBW, zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise verpflichtet. Diesbezüglich werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle bzw. wieder Mitarbeiter vom Wachschutz die Kontrollen durchführen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis und auch die Geduld für die tiefgründige Prüfung. Auf Grund vorgenannter Regeln müssen gegebenenfalls mehrere Dokumente geprüft werden. Von der Zusendung der Nachweise per Mail bitten wir abzusehen, da in der Vergangenheit dieses Prozedere zu deutlich mehr Aufwand in der Dokumentation geführt hat. Wenn der Nachweis ab 14.01. einmal erbracht worden ist, wird in der Folgewoche beim gleichen Abonnement nur noch ein möglicherweise notwendiger tagesaktueller negativer Test geprüft. Die Kontaktnachverfolgung für den jeweiligen Spieltag erfolgt weiterhin mit Mitgliedskarte am Buchungsterminal oder über Ausfüllen des Kontaktformulars.

Spieler*innen, die den "2Gplus-Status nicht nachweisen, können leider weiterhin Ihr Spielrecht nicht wahrnehmen. Ein Verstoß gegen diese Regel durch Abonnenten führt zur fristlosen Kündigung des Abonnements. Ausdrücklich weisen wir nochmal darauf hin, dass alle am Tag anwesenden Spieler einer Abo-Gruppe für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich sind.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll miteinander um!

Mit sportlichen Grüßen

der Vorstand

 

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