Liebe Mitglieder,
die sächsische Staatsregierung hat eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten an diesem Freitag, 14. Januar, in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig. Ergänzend zu bisherigen Regelungen wird die 2Gplus-Regel unter anderem für Innensportanlagen verpflichtend eingeführt.
Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:
- geboosterte Personen,
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
- Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
- Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können
- vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.